Viele Pflegende spüren den Druck der Veränderungen
in ihrem täglichen Arbeitsleben. Sie fragen sich immer
häufiger: Was kommt auf mich zu?
Ist mein Wissen überhaupt noch aktuell?
Was kann ich tun?
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt für Veränderungen.
Werden Sie Mitglied bei A|EP und erlangen Sie mit
wenig Aufwand unser Zertifikat. Innerhalb kurzer Zeit
haben Sie eine hohe Sicherheit und bekommen auch
noch Geld zurück. Teilnehmen können alle eingeschriebenen
Pflegekräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung
in einem Pflegeberuf.
Der Monatsbeitrag beläuft sich auf 3,50 Euro (einschl.
der gesetzlichen Mehrwertsteuer). Nach Prüfung der
eingereichten Unterlagen und dem Erreichen von 200
Punkten wird frühestens nach drei Jahren Teilnahme an
der Akademie ein Qualifikationszertifikat ausgestellt. Ein
Bonus von 50,00 Euro wird überreicht.
Den Antrag zur Teilnahme in der Akademie für Erfolg in
der Pflege
finden Sie hier.
STRUKTURVORGABEN
Harte Faktoren für Punktvergaben: Relativgewichte
Qualifikation:
- 1-jährig examiniert 10 Punkte
- 3-jährig examiniert 30 Punkte
- Weiterbildungen und Studium
- Abgeschlossenes Studium 80 Punkte
- PML (Mittleres Management) 30 Punkte
- A. u. I (Anästhesie- und Intensivpflege) 30 Punkte
- OP 30 Punkte
- Endoskopie 30 Punkte
- Onkologie 30 Punkte
- Rehabilitation 30 Punkte
- Psychiatrie 30 Punkte
- Gerontopsychiatrie 30 Punkte
- Weitere nach Anerkennung 30 Punkte
- Abonnement für Fachzeitungen (Nachweispflicht) 10 Punkte
- Fachbücher (nach Einzelfallprüfung) Punkte
- Nachweise für besuchte Fortbildungen (national, international)
- Zeit pro Fortbildung:
- Seminar / Kongress über 1 – 5 Tage 6 - 20 Punkte
6 Punkte pro Tag
- Ganztägig 8 Punkte
- Halbtägig 3 Punkte
- 1 Punkt pro Unterrichtseinheit (UE) 1 Punkt
Weiche Faktoren für Punktvergaben:
- Beschreibung eines Veränderungsprozesses nach einer Fortbildung /
Weiterbildung max. 80 Punkte
- Teilnahme an Qualitätszirkeln im eigenen Haus
2 Punkte pro Termin mit Nachweis max. 40 Punkte
- Eigene Vorträge oder UE max. 8 Punkte
ZERTIFIKAT
Strukturqualität für ein Zertifizierungsverfahren
nach den Kriterien der A|EP Zertifizierungsstelle
Deutschlands (Eintrag in das Geschmacksmusterverzeichnis des Deutschen Patent- und Markenamts)
Zweck und Regelungsgegenstand
Der Nachweis regelmäßiger Fortbildung dient dem Erhalt
und der dauerhaften Aktualisierung der pflegerischen
Qualifikation für eine qualitätsgesicherte Versorgung der
Patienten.
Grundlagen bilden die Qualitätsgesetze
in SGB
V und XI.
Umfang und Zeitraum der Fortbildungen/
Fortbildungsnachweis
Die beruflich Pflegenden werden innerhalb von 3 Jahren an
Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen.
Die Fortbildung gilt als nachgewiesen, wenn eine Teilnahmebescheinigung
der A|EP Zertifizierungsstelle vorliegt.
Die Punkte werden von A|EP festgelegt.
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